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   OLG Hamm, 05.06.1986 - 4 U 55/86   

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https://dejure.org/1986,4083
OLG Hamm, 05.06.1986 - 4 U 55/86 (https://dejure.org/1986,4083)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.06.1986 - 4 U 55/86 (https://dejure.org/1986,4083)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - 4 U 55/86 (https://dejure.org/1986,4083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Leasing-Gebers auf Zahlung von Mehrwertsteuer für nach einer fristlosen Kündigung eines Leasingvertrags fällig gewordene Leasing-Raten; Veräußerung der Leasing-Gegenstände als für den Leasing-Geber umsatzsteuerpflichtiges Geschäft

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 557 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 445
  • NJW-RR 1987, 241 (Ls.)
  • ZIP 1986, 1473
  • VersR 1987, 472
  • BB 1986, 2154
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.06.1979 - 4 U 109/79
    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.1986 - 4 U 55/86
    Von einem solchen Leistungsaustausch kann jedoch dann nicht ausgegangen werden, wenn statt des Erfüllungsanspruchs Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder Leistungs-(Schuldner-)Verzuges geltend gemacht wird (vgl. Sölch-Ringleb-List, Umsatzsteuergesetz, § 1 Rdn. 83; Urteil des Senats vom 28.6.1979 - 4 U 109/79 - OLGZ 1980, 20/21).

    Denn unter diesen Umständen bestünde das tatsächliche Leistungsaustauschverhältnis zwischen den Vertragsparteien, auf das im Rahmen der Umsatzsteuer abzustellen ist, fort, so daß auch Mehrwertsteuer für die zu zahlenden Beträge anfiel (vgl. Urteil des Senats vom 28.6.1979 - 4 U 109/79 - OLGZ 1980, S. 20 bis 22).

  • BFH, 20.03.1980 - V R 32/76

    Nichtabnahmeentschädigungen und Vorfälligkeitsentschädigungen als Entgelte für

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.1986 - 4 U 55/86
    Vielmehr sind die Zahlungen, die bei der einseitigen, auf vertragswidrigem Verhalten des Schuldners beruhenden Vertragsauflösung anfallen, als Schadensersatzbeträge anzusehen, die wegen positiver Vertragsverletzung oder Leistungsverzuges des Schuldners zu zahlen sind und nicht etwa als ein Entgelt für die Entlassung des Leasing-Nehmers aus dem Vertragsverhältnis (vgl. in Bezug auf die Kündigung eines Darlehnsvertrages Sölch-Ringleb-List, a.a.O., Rdn. 83; BFH - Urteil vom 20.3.1980 - V R 32/76 = UStR 80, 210, zitiert bei Sölch-Ringleb-List, a.a.O.).
  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Schadensersatzzahlungen, die der Leasingnehmer für den Ausfall seiner Leasingraten zu erbringen hat, stehen deshalb nicht mehr im Austauschverhältnis mit einer Leistung des Leasinggebers und begründen für diesen keinen steuerpflichtigen Umsatz (wie hier: OLG Hamm, BB 1986, 2154; für Mietverträge allgemein: Peter/Burhoff a.a.O. Rdn. 92).
  • LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09

    Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - verhaltensbedingte Kündigung

    Dies entspricht nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ( BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969; Hess. LAG 15.06.1977 - 10 SA 110/77 - NJW 1987, 445 f.; LAG München 31.07.1986 - 7 Sa 23/86 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 34; KR/Rost, 9. Auflage, § 2 KSchG Rz. 158 h; APS/ Künzl, 3. Auflage, § 2 KSchG Rz. 232; HaKo- KSchG/Pfeiffer, 3. Auflage § 2 KSchG Rz. 61 ).
  • OLG Stuttgart, 08.09.1987 - 6 U 7/87

    Pauschalierung des Schadensersatzes; Konkrete Berechnung des Schadensersatzes;

    Auch der tatsächlich erzielte Verwertungserlös ist ohne Mehrwertsteuer einzusetzen (vgl. BGH WM 1987, 562 unter Verweis auf BGHZ 96, 39 und OLG Hamm BB 1986, 2154).
  • OLG Köln, 09.12.1994 - 19 U 261/93

    Haftung mitverpflichteter Gesellschafter im Konkurs der GmbH - GmbH, Konkurs,

    Verwertungserlös Auch der tatsächlich erzielte Verwertungserlös ist ohne Mehrwertsteuer einzusetzen (vgl. BGH WM 1987, 562 unter Verweis auf BGHZ 96, 39 und OLG Hamm BB 1986, 2154).
  • OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 94/93

    Einverständliche Verwertung des Leasinggutes

    Gleiches gilt für den tatsächlich erzielten Verwertungserlös (vgl. BGH WM 1987, 562 unter Verweis auf BGHZ 96, 39 >61< und OLG Hamm BB 1986, 2154).
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